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Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter
in Lauf an der Pegnitz
Dr. Roth & Kollegen Rechtsanwälte mit über 30 Jahren Erfahrung
Seit der Gründung im Jahr 1986 durch Dr. Peter Roth expandiert die Kanzlei in Lauf an der Pegnitz kontinuierlich, so dass mittlerweile sieben Rechtsanwälte und Fachanwälte in nahezu allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Bereichen tätig sind. Maßgeblichen Wert legt die Kanzlei auf die Ausgewogenheit zwischen fundiertem juristischen Wissen und intensiver persönlicher Beratung. Die vertrauensvolle und vor allem langjährige Beziehung zu den Mandanten bestätigt das Verständnis als Interessenvertreter und Berater.
Einen außerordentlich wichtigen Beitrag zu dieser ausgewogenen Kombination leisten die langjährigen Festangestellten, sowie die flexibel einsetzbaren freien Mitarbeiter – nicht zu vergessen sind die Auszubildenden und Praktikanten, die für frischen Wind in den Kanzleifluren sorgen.
Komplettiert wird das Profil der Sozietät in Lauf a. d. Pegnitz durch das Angebot der Mediation zur außergerichtlichen Streitschlichtung. Der Einsatz modernster, innovativster Telekommunikations- und Informationssysteme gilt für uns als selbstverständlich.

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News
▷ Entschädigung nach einem Unfall - Verkehrsunfall 2021
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llll➤ Der große Unfall-Ratgeber 2021 zur "Entschädigung nach einem Unfall", z.B. wann ein Unfall zur Entschädigung führt, welche Versicherung bezahlt uvm.Urteil in Fürth: Facebook-Sperre nach "Hassrede" ist zulässig
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FÜRTH - Das Fürther Amtsgericht hat geurteilt: Facebook darf Kommentare eines Users löschen. Das verstößt nicht gegen die Meinungsfreiheit. Der Mann hatte unter anderem geschrieben: "Deutsche sin...Bundesgerichtshof zu Mietrecht: Streitfall Modernisierung: Wer zahlt wieviel? - ZDFheute
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11.758,50 Euro verzockt Auch wenn die Bundesländer bereits an der Umsetzung eines neuen Staatsvertrags arbeiten: Noch ist das Anbieten von Sportwetten, Casinos und Poker-Games in Deutschland verboten...Paragraphen-Reiter: Gericht weist Klage von Radler gegen Reiter ab
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Ein neues Urteil stärkt die Position der Reiter gegenüber Radfahrern: Klingeln verpflichtet nicht zum Ausweichen – und wer zu dicht überholt, verliert seine Ansprüche.Ihre Anwälte
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